Der frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck wurde es bis zum Ende seiner Amtszeit nicht mehr los: Das Heizungsgesetz, das ihm den Vorwurf eingebracht hatte, bis in die Heizungskeller der Bürger hineinregieren zu wollen. Wenn es nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung geht, soll das Heizungsgesetz künftig Geschichte sein. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) werden – und auch die Vorgaben beim Heizen werden sich ändern. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Heizungsreform.
Warum ist die Reform des Heizungsgesetzes für Union und SPD wichtig?
Wie so oft in der Politik geht es dabei auch um ein Signal: Die Bundesregierung distanziert sich damit vom Politikstil der Grünen, der von ihnen immer wieder als „Bevormundungspolitik“ kritisiert wird. Im Koalitionsvertrag heißt es explizit: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ – und so soll es nun kommen. Freilich begründen Politiker von CDU, CSU und SPD die Reform mit anderen Zielen. „Wir wollen die Klimaschutzziele erreichen, und wir wollen, dass die Menschen selber entscheiden, wie sie heizen können“, sagte der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller (CDU) im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Politik der Technologieoffenheit sorge dafür, dass sich die Menschen „am Ende meist für die effizienteste Lösung entscheiden“. „So erreichen wir mehr Klimaschutz im Gebäudebereich als die gescheiterte Ampel-Politik“, ist der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende überzeugt. Oppositionspolitiker aus den Reihen der Grünen sehen das anders, ebenso Umwelt- und Immobilienverbände. Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen gefährde „den Klimapfad des Gebäudesektors insgesamt“, heißt es in einer Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).
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Was wird sich im Heizungskeller ändern?
Die 65-Prozent-Quote, die zu so viel Zwist geführt hat, fällt weg. Habecks Heizungsgesetz schreibt vor, dass seit 2024 in Neubauten neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – laut Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sah in dieser Vorgabe einen „Zwang zur Wärmepumpe“. Nach der Kabinettsentscheidung teilte die CDU-Politikerin mit: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir den Klimaschutz wieder alltagstauglich.“ Auch vonseiten der SPD wird die Reform gerühmt. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Als Teil der Ampel hat die SPD allerdings auch das vorherige Heizungsgesetz mitgetragen.
Kann jetzt jeder heizen, wie und womit er will?
Nein, so ist es nicht. Denn: „Unser Ziel – und darauf hat sich auch die Koalition verständigt – ist natürlich die Klimaneutralität bis 2045“, sagt Sepp Müller. In der Praxis sollen sich aber die Wege dorthin verändern. Für Hauseigentümer bedeutet das: Unter bestimmten Bedingungen können sie künftig auch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Voraussetzung dafür ist, dass sie von Januar 2029 an einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl oder anderen CO₂-neutralen Brennstoffen einsetzen. Das ist die sogenannte Bio-Treppe, die im Gesetz vorgesehen ist. Zudem ist von 2028 an bei bestehenden Heizungen eine sogenannte Grüngasquote von bis zu einem Prozent geplant. Dadurch „werden wir bereits ab 2028 CO₂-senkende Effekte im Bestand haben, die von der Ampel mit dem Heizungsgesetz nie erreicht worden wären“, so Fraktionsvize Müller. Zur neuen Freiheit gehört natürlich auch die Option, eine Wärmepumpe, Hybridmodelle oder Biomasse-Pelletheizungen einzubauen. In der Praxis hat die Nachfrage nach Wärmepumpen deutlich zugelegt. Mit einem Marktanteil von 48 Prozent seien sie im Jahr 2025 das am häufigsten verkaufte Heizsystem gewesen, teilte Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), mit. Der Absatz sei 2025 gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 gestiegen.
Was hat es mit dieser „Bio-Treppe“ auf sich? Und wohin soll sie führen?
Mit der „Bio-Treppe“ will die Bundesregierung Schritt für Schritt „klimafreundlichem“ Heizen, wie sie es nennt, näherkommen. Die Stufen dieser Treppe sollen so aussehen: Von 2029 an müssen beim Betrieb einer Öl- oder Gasheizung mindestens zehn Prozent Bioöl oder Biogas eingesetzt werden, von 2030 an sind es mindestens 15 Prozent, von 2035 an 35 Prozent und von 2040 an mindestens 60 Prozent. Unklar ist allerdings, wie mit diesen Vorgaben bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden kann, zumal mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel auch nach 2045 weiterlaufen dürfen. Mit Blick auf das Klimaschutzgesetz verweist Ministerin Hubertz auf eine „Evaluation im Jahr 2030“. „Wir werden genau darauf schauen, wo wir vielleicht nachsteuern müssen“, teilte sie mit.
Wird in Deutschland künftig ausreichend Biogas und ausreichend Bioöl zur Verfügung stehen?
Davon ist die Union überzeugt: „Entgegen selbst ernannter Experten wie Frau Professor Kemfert, die in der Regel mit jeder Prognose falsch liegt, gehen wir davon aus, dass genügend Biogase und Bioöle verfügbar sein werden“, sagt Sepp Müller. Der Koalition lägen drei Gutachten vor, „die selbst im konservativsten Szenario zeigen, dass Deutschland genügend Potenzial hat, Biomethan und Bioöle auszubauen“. Die zusätzlichen Möglichkeiten in anderen europäischen Ländern seien dabei noch nicht berücksichtigt. Diese Einschätzung wird allerdings bezweifelt, unter anderem von Umweltorganisationen, zum Teil auch in der Bioenergiebranche selbst. Es sei „bereits heute offensichtlich, dass die vorgesehenen Brennstoffe der ,Bio-Treppe‘ weder in ausreichenden Mengen nachhaltig verfügbar noch vollständig klimaneutral sein werden“, heißt es in einer Stellungnahme von Greenpeace. Für die Verbraucher könne dies zur Kostenfalle werden.
Gibt es künftig noch Förderungen für den Heizungstausch?
Ja, nach dem GMG wird der Heizungstausch noch bis mindestens 2029 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Die gilt allerdings nicht beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung, sondern für die klimafreundlicheren Alternativen: Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridmodelle oder Fernwärme. Die maximale Förderquote bleibt wohl bei 70 Prozent, wenn Hauseigentümer schnell sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Was wird aus der Koppelung des bisherigen Heizungsgesetzes an die kommunale Wärmeplanung?
Die wird genauso wenig Bestand haben wie das Heizungsgesetz selbst. „Wir haben die kommunale Wärmeplanung bewusst vom Gebäudemodernisierungsgesetz entkoppelt. Das heißt auch: Bürgerinnen und Bürger müssen sich wieder eigenverantwortlich mit ihrer Heizungsfrage befassen“, sagt Sepp Müller. Gerade im ländlichen Raum sei der Anschluss an Nah- oder Fernwärme oft keine realistische Perspektive. Bislang war es so, dass die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden erst dann galt, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung veröffentlicht hatte. In größeren Städten sollte dies spätestens zum 30. Juni 2026 der Fall sein, in kleineren bis spätestens zum 30. Juni 2028. Baden-Württemberg ist den anderen Bundesländern bei diesem Vorhaben weit voraus. In der Praxis führte diese Verzahnung dazu, dass Hauseigentümer mitunter erst einmal abwarteten.
Was ist mit Mietern, die wenig Einfluss auf ihr Heizsystem haben?
Für sie hat sich die Bundesregierung auf eine Regelung im „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ verständigt. Vermieter und Mieter sollen die Kostenrisiken für Gasnetzentgelte und CO₂-Bepreisung jeweils zur Hälfte tragen. Auch die Kosten für die teureren Biogase oder Bioöle sollen zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Damit will die Koalition verhindern, dass Hauseigentümer fossile Heizungen einbauen und die mit den Jahren steigenden Kosten einseitig zulasten der Mieter gehen. Der Mieterbund begrüßte die 50/50-Aufteilung. Der Immobilienverband Deutschland nennt es hingegen „bizarr“, dass die Regierung meine, „den Mieter vor dem Staat schützen zu müssen, und den Vermieter dafür zahlen zu lassen“.
